AGB/Impressum

MINGA VIP
International Concierge Service
Siegesstraße 16
80802 München

Verantwortliche Geschäftsführerin: Heidi Velz
Mobile: +49 176 822 714 37
Phone: +49 89 123 042 58
Ust-Identifikation: DE300436735

Allgemeine Bedingungen für Leistungen der Minga VIP UG (haftungsbeschränkt)


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen Minga VIP UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend bezeichnet als „Minga VIP“) und den Auftraggebern (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“ bzw. „Kunden“), soweit nach Maßgabe dieser AGB nichts anderes vereinbart ist. Insbesondere gelten die AGB für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen bzw. Geschäftsbesorgungen sowie für die Leistungserbringung in Erfüllung solcher Verträge.

1.2. Das Leistungsangebot von Minga VIP richtet sich dabei an Unternehmer und Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Geschäftsbeziehungen in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, soweit sie inhaltlich von diesen AGB abweichen und/oder zusätzliche Regelungen enthalten und soweit von Minga VIP nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt, sind für Minga VIP nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Beruft sich ein Kunde auf eine von Minga VIP nicht schriftlich bestätigte und von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung, so hat er diese im Streitfalle zu beweisen.

1.4. Minga VIP hat das Recht, diese AGB nach folgenden Maßgaben in zumutbarem Umfang abzuändern:
Änderungen von wesentlichen, die Hauptpflichten von Minga VIP betreffenden Regelungen, insbesondere Art und Umfang der Leistung sowie Laufzeit und Beendigung des Vertrages, sind davon ausgenommen. Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft aufgrund von Veränderungen der Gesetzeslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder aus anderen angemessenen Gründen teilt Minga VIP dem Kunden schriftlich mit. Der Kunde kann der Änderung oder Erweiterung dieser AGB innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, gelten nach Abschluss der vorgenannten Widerspruchsfrist ausschließlich die geänderten AGB. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist Minga VIP berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zu kündigen.

2. Auftragsannahme und Vertragsschluss

2.1. Die auf der Homepage (www.minga-vip.com) oder in anderen Werbe- bzw. Kommunikationsmitteln beschriebenen Leistungen von Minga VIP stellen für den Kunden lediglich die Möglichkeit dar, durch seine Anfrage ein Angebot an Minga VIP zur Leistungserbringung mit konkreter Beschreibung der zu erwartenden Leistungen abzugeben („invitatio ad offerendum“).Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Minga VIP das Angebot schriftlich annimmt. Die Annahme des Angebots muss ausdrücklich und schriftlich per Fax, Email oder anderen mobilfunk- oder internetbasierten schriftlichen Kommunikationskanälen (z.B. SMS oder WhatsApp), von Minga VIP erfolgen. (nachfolgend bezeichnet als „Auftragsbestätigung“). Die Anfrage gilt ebenfalls als angenommen, wenn Minga VIP die angefragten Leistungen tatsächlich und vorbehaltlos erbringt (konkludente Annahme). Minga VIP ist nicht verpflichtet, ein Angebot der Kunden durch Auftragsbestätigung bzw. durch Leistungserbringung anzunehmen.

2.2 Die Leistungspflicht von Minga VIP steht unter dem Vorbehalt der vollständigen, korrekten wie rechtzeitigen Zusendung sämtlicher notwendiger Informationen, Unterlagen, Auskünfte, Daten und Angaben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind (vgl. Ziff. 6.1).

2.3 Allgemeine Angaben zu Leistungen, insbesondere auf der Homepage, wie z.B. Abbildungen, Leistungsbeschreibungen usw. sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, einzelne Angaben sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder wurden in der Auftragsbestätigung zugesichert.

3. Vertragsgegenstand und Leistungen

3.1. Minga VIP bietet im Rahmen ihrer Serviceleistungen sowohl die Erbringung von Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen oder vergleichbaren Leistungen zur Zeit- und Kosteneffizienz der Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Dienstleistungen“), als auch die Vermittlung von Dienstleistungen und/oder Kauf- und/oder Werk- und/oder Reiseverträgen (nachfolgend bezeichnet als „Drittleistungen“) durch Drittleister an. Darüber hinaus werden Concierge-Leistungen angeboten. Dies beinhaltet insbesondere individuelle Tätigkeiten für den Kunden in Form von persönlicher Betreuung und Beratung sowie persönlicher Assistenz (nachfolgend bezeichnet als „Concierge-Leistungen“), deren Umfang in der Auftragsbestätigung festgelegt wird. Darüber hinaus werden von Minga VIP Leistungen vermittelt und Empfehlungen abgegeben. Die Einzelheiten der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung sowie den darüber hinaus gesondert getroffenen individuellen Vereinbarungen.

3.2 In der Auftragsbestätigung vermerkt Minga VIP, ob die vertragsgegenständlichen Leistungen von ihr selbst erbracht werden. Ungeachtet der Vermittlungsleistung hat der Kunde jedoch keinen Anspruch auf das tatsächliche Zustandekommen eines Vertrages zwischen ihm und einem Drittleister.

3.3 Soweit Minga VIP Dienstleistungen selbst erbringt, stellt Minga VIP diese dem Kunden in dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Umfang zur Verfügung. Die Einzelheiten des Auftragsumfanges einschließlich etwaiger Rahmenbedingungen- oder Budgetvorgaben sind in der Auftragsbestätigung genannt.

3.4 Wenn und soweit Drittleistungen vermittelt werden, was insbesondere der Fall ist bei der Vermittlung von Hotelzimmern, Flügen und Privat-Jets und bei der Vermittlung von Geschäftskontakten, wird Minga VIP nicht selbst Vertragspartner des Kunden. Das Vertragsverhältnis besteht mit erfolgter Vermittlung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittleister. Auch die Erfüllung der vermittelten Drittleistungen erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Drittleister. Insoweit gelten für die Drittleistungserbringung auch ausschließlich die jeweiligen zwischen dem Kunden und dem Drittleister getroffenen Vereinbarungen, insbesondere auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Minga VIP weist hiermit darauf hin, dass der Kunde sich mit den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittleister vertraut zu machen hat. Es besteht keinerlei Verpflichtung für Minga VIP die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Regelungen des Drittleister auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vielmehr besteht für den Kunden die Obliegenheit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Regelungen des Drittleisters selbstständig zu überprüfen.

3.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gibt Minga VIP keine Zusicherung dafür, dass es sich bei der von Minga VIP getroffenen Auswahl des Drittleisters um das jeweils vergleichsweise kostengünstigste verfügbare Drittleistungsangebot handelt. Gleichfalls ist dem Kunden bekannt, dass aufgrund von Verfügbarkeitsengpässen Drittleistungen im Einzelfall zu einem höheren Preis zu vergüten sind als dem, den der Drittleister selbst von Dritten beansprucht (dies gilt insbesondere für Eintritts- oder Teilnahmeberechtigungsnachweisen).

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

4.1 Die Vergütung wird individuell mit dem Kunden vereinbart. Die Höhe der Vergütung und/oder die der Berechnung der Vergütung zugrundeliegenden Berechnungsfaktoren, insoweit erforderlich, sind in der Auftragsbestätigung benannt. Die vermittelten Leistungen von Drittleistern werden dem Kunden von diesen nach den gesondert zwischen dem Kunden und dem Drittleister vereinbarten Bedingungen berechnet.
Im Übrigen gilt die Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4.2 Die Vergütung versteht sich jeweils netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer.

4.3 Zahlungen sind gegen Rechnungsstellung zu leisten. Die Leistungen von Minga VIP werden jedoch erst fällig bzw. sind erst dann zu erbringen, sobald die vom Kunden geschuldete Vergütung auf dem Bankkonto von Minga VIP eingegangen ist. Minga VIP ist berechtigt, einen Vorschuss für ihre Dienstleistungen in angemessener Höhe zu verlangen. Zahlungen können auch in bar, per Lastschrift, per Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal) erbracht werden, soweit dies individuell vereinbart ist. Soweit Zahlungen gegen Rechnungsstellung zu erfolgen haben, sind diese innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten, wobei der Geldeingang bei Minga VIP maßgeblich ist (nachfolgend bezeichnet als „Zahlungsziel“). Geht der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des Zahlungszieles bei Minga VIP ein, kommt der Kunde in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, soweit der Verzug aufgrund gesonderter Regelungen nicht schon vorher eingetreten ist.

4.4 Verzugszinsen werden gemäß der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

4.5 Aufrechnung sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen von Minga VIP sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Minga VIP ist berechtigt, Zahlungen auf offene Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen mit dem Kunden anzurechnen. Der Kunde hat im Übrigen nur ein Zurückbehaltungsrecht, soweit es sich auf das gleiche Rechtsverhältnis bezieht.

5. Stornierung und „No Show“

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Kunde die beauftragten Leistungen der Minga VIP bis spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden vor Auftragsdurchführung stornieren. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt bis spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Auftragsdurchführung beträgt die Stornierungsgebühr 40 % der für die vollständige Leistungserbringung vereinbarten Vergütung. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt bis spätestens 12 (zwölf) Stunden vor Auftragsdurchführung beträgt die Stornierungsgebühr 60 % der für die vollständige Leistungserbringung vereinbarten Vergütung. Für den Fall einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Leistungszeitpunkt („No Show“) ist die für die Leistungserbringung vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu erbringen. Sollte eine Stornierung nicht möglich sein, wird Minga VIP in der Auftragsbestätigung darauf hinweisen. Die nachfolgenden Ziffern 5.2 und 5.4 bleiben davon unberührt.

5.2 Unabhängig von den Stornogebühren ist Minga VIP berechtigt, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden, insbesondere aufgrund tatsächlich entstandener Aufwendungen, in gesetzlich zulässiger Höhe, ersetzt zu verlangen.

5.3 Soweit Minga VIP lediglich als Vermittler tätig geworden ist, gelten für die Stornierung der Leistungen der Drittleister deren Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. die individuell zwischen dem Kunden und dem Drittleister vereinbarten Bedingungen.

5.4 Aufträge, welche die Bestellung von Eintritts- oder Teilnahmeberechtigungsnachweisen (nachfolgend bezeichnet als „Tickets“) Flug- oder Zugtickets zum Gegenstand haben, können nicht storniert werden. Aufgrund gesonderter Vereinbarung wird Minga VIP sich bemühen, die Tickets „im Auftrag des Kunden“ und soweit zulässig an Dritte weiter zu verkaufen. Hierfür gesondert entstehende Kosten bzw. Minderpreise sind vom Kunden zu tragen bzw. vom Kunden zu ersetzen.

6. Weitergehende Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn Leistungserbringung von Minga VIP sämtliche hierfür notwendigen Informationen, Unterlagen, Auskünfte, Daten und Angaben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind, vollständig und korrekt zu übersenden.

6.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Lieferung von Tickets zur höchstpersönlichen Verwendung erfolgt, d.h. insbesondere ein Weiterverkauf der Tickets egal in welcher Form untersagt ist. Sollte ein Kunde dieser Regelung zuwider die von Minga VIP gelieferten Tickets, insbesondere über online-Plattformen weiterverkaufen, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in in jedem Einzelfall verpflichtet, deren Höhe nach billigem Ermessen und abhängig vom Wert der Tickets, aber insbesondere unter Berücksichtigung des konkreten und individuellen Verstoßes, von Minga VIP festgelegt wird. Minga VIP behält sich vor, einen über die Höhe der Vertragsstrafe hinausgehenden tatsächlich entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Mina VIP erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Beschwerden bzw. Mängel der Leistungserbringung gegenüber Unternehmern müssen vom Kunden innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Kenntniserlangung gemeldet werden (nachfolgend bezeichnet als „Rügefrist“). Sollte dem Kunden eine Meldung innerhalb der Rügefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den Mangel unverzüglich im Rahmen des Zumutbaren zu melden. Für die Unzumutbarkeit der Einhaltung der Rügefrist obliegt dem Kunden die Darlegungs- und Beweislast. Wenn innerhalb der Rügefrist keine Meldung erfolgt, so gilt unsere Leistung als ordnungsgemäß erbracht.

7.2 Im Falle der Vermittlung wählt Minga VIP die Drittleister sorgfältig aus. Minga VIP steht dabei nicht für die Richtigkeit der Angaben im Leistungsangebot des jeweiligen Drittleisters ein (z.B. Leistungsbeschreibung), so dass uns insoweit auch keine Überprüfungspflicht trifft.

7.3 Ist Minga VIP ausschließlich als Vermittler tätig, haftet Minga VIP nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittleistern, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind. Weiter haftet Minga VIP auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, es sei denn Minga VIP trifft vorsätzliches oder grob fahrlässiges Auswahlverschulden. In diesem Fall haftet Minga VIP nur für dieses Auswahlverschulden und in der Höhe begrenzt auf vorhersehbare und vertragstypische unmittelbare Schäden. In anderen Fällen ist Minga VIP berechtigt, in Erfüllung der Gewährleistungspflichten an Erfüllung statt die Ersatzansprüche gegen Dritten an den Kunden abzutreten. Minga VIP haftet auch nicht für jegliche Art von Schäden die aufgrund von Empfehlungen entstanden sind oder entstehen werden. Empfehlungen sind insbesondere Einkaufs- und/oder Restauranttipps oder der Vorschlag bestimmte Ärzte, Physiotherapeuten oder ähnliches aufzusuchen.

7.4. Minga VIP haften nicht für Sach- und Vermögensschäden, die durch eigene Leistungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von Minga VIP. Für Personenschäden haftet Minga VIP dessen ungeachtet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.

7.5. Bei ansonsten fahrlässig verursachten Sach- und Vermögenschäden haftet Minga VIP nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Diese Regelungen gelten auch für Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden und insbesondere auch, wenn insoweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist München.

8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist München, soweit dies rechtlich zulässig ist.

9. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, die den wirtschaftlichen und durchführbaren Zielen der Parteien am nächsten kommt, die mit der unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollten. Dies gilt ebenso für eine Regelungslücke

München, im September 2016