MINGA VIP
International Concierge Service
Siegesstraße 16, 80802 München
Mobile: +49 176 822 714 37
Phone: +49 89 123 042 58
Allgemeine Bedingungen für Leistungen der Minga VIP UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
bezeichnet als „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Rechtsbeziehungen zwischen Minga VIP UG (haftungsbeschränkt)
(nachfolgend bezeichnet als „Minga VIP“) und den Auftraggebern
(nachfolgend bezeichnet als „Kunde“ bzw. „Kunden“), soweit nach Maßgabe
dieser AGB nichts anderes vereinbart ist. Insbesondere gelten die AGB
für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen bzw.
Geschäftsbesorgungen sowie für die Leistungserbringung in Erfüllung
solcher Verträge.
1.2. Das Leistungsangebot von Minga VIP richtet sich dabei an
Unternehmer und Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die
ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder
ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen
Geschäftsbeziehungen in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit entstehen.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden, soweit sie
inhaltlich von diesen AGB abweichen und/oder zusätzliche Regelungen
enthalten und soweit von Minga VIP nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt, sind für Minga VIP nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wurde. Beruft sich ein Kunde auf eine von
Minga VIP nicht schriftlich bestätigte und von den vorliegenden AGB
abweichende Vereinbarung, so hat er diese im Streitfalle zu beweisen.
1.4. Minga VIP hat das Recht, diese AGB nach folgenden Maßgaben in zumutbarem Umfang abzuändern:
Änderungen von wesentlichen, die Hauptpflichten von Minga VIP
betreffenden Regelungen, insbesondere Art und Umfang der Leistung sowie
Laufzeit und Beendigung des Vertrages, sind davon ausgenommen.
Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft aufgrund von
Veränderungen der Gesetzeslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung,
der Marktgegebenheiten oder aus anderen angemessenen Gründen teilt Minga
VIP dem Kunden schriftlich mit. Der Kunde kann der Änderung oder
Erweiterung dieser AGB innerhalb einer Frist von sechs Wochen
widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgemäß,
gelten nach Abschluss der vorgenannten Widerspruchsfrist ausschließlich
die geänderten AGB. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist Minga VIP
berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von
sechs Wochen zu kündigen.
2. Auftragsannahme und Vertragsschluss
2.1. Die auf der Homepage (www.minga-vip.com) oder in anderen
Werbe- bzw. Kommunikationsmitteln beschriebenen Leistungen von Minga VIP
stellen für den Kunden lediglich die Möglichkeit dar, durch seine
Anfrage ein Angebot an Minga VIP zur Leistungserbringung mit konkreter
Beschreibung der zu erwartenden Leistungen abzugeben („invitatio ad
offerendum“).Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Minga VIP das Angebot
schriftlich annimmt. Die Annahme des Angebots muss ausdrücklich und
schriftlich per Fax, Email oder anderen mobilfunk- oder
internetbasierten schriftlichen Kommunikationskanälen (z.B. SMS oder
WhatsApp), von Minga VIP erfolgen. (nachfolgend bezeichnet als
„Auftragsbestätigung“). Die Anfrage gilt ebenfalls als angenommen, wenn
Minga VIP die angefragten Leistungen tatsächlich und vorbehaltlos
erbringt (konkludente Annahme). Minga VIP ist nicht verpflichtet, ein
Angebot der Kunden durch Auftragsbestätigung bzw. durch
Leistungserbringung anzunehmen.
2.2 Die Leistungspflicht von Minga VIP steht unter dem Vorbehalt
der vollständigen, korrekten wie rechtzeitigen Zusendung sämtlicher
notwendiger Informationen, Unterlagen, Auskünfte, Daten und Angaben, die
zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind (vgl.
Ziff. 6.1).
2.3 Allgemeine Angaben zu Leistungen, insbesondere auf der
Homepage, wie z.B. Abbildungen, Leistungsbeschreibungen usw. sind nur
annähernd maßgebend, es sei denn, einzelne Angaben sind ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet oder wurden in der Auftragsbestätigung
zugesichert.
3. Vertragsgegenstand und Leistungen
3.1. Minga VIP bietet im Rahmen ihrer Serviceleistungen sowohl
die Erbringung von Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen oder
vergleichbaren Leistungen zur Zeit- und Kosteneffizienz der Kunden
(nachfolgend bezeichnet als „Dienstleistungen“), als auch die
Vermittlung von Dienstleistungen und/oder Kauf- und/oder Werk- und/oder
Reiseverträgen (nachfolgend bezeichnet als „Drittleistungen“) durch
Drittleister an. Darüber hinaus werden Concierge-Leistungen angeboten.
Dies beinhaltet insbesondere individuelle Tätigkeiten für den Kunden in
Form von persönlicher Betreuung und Beratung sowie persönlicher
Assistenz (nachfolgend bezeichnet als „Concierge-Leistungen“), deren
Umfang in der Auftragsbestätigung festgelegt wird. Darüber hinaus werden
von Minga VIP Leistungen vermittelt und Empfehlungen abgegeben. Die
Einzelheiten der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus
der Auftragsbestätigung sowie den darüber hinaus gesondert getroffenen
individuellen Vereinbarungen.
3.2 In der Auftragsbestätigung vermerkt Minga VIP, ob die
vertragsgegenständlichen Leistungen von ihr selbst erbracht werden.
Ungeachtet der Vermittlungsleistung hat der Kunde jedoch keinen Anspruch
auf das tatsächliche Zustandekommen eines Vertrages zwischen ihm und
einem Drittleister.
3.3 Soweit Minga VIP Dienstleistungen selbst erbringt, stellt
Minga VIP diese dem Kunden in dem in der Auftragsbestätigung
festgelegten Umfang zur Verfügung. Die Einzelheiten des Auftragsumfanges
einschließlich etwaiger Rahmenbedingungen- oder Budgetvorgaben sind in
der Auftragsbestätigung genannt.
3.4 Wenn und soweit Drittleistungen vermittelt werden, was
insbesondere der Fall ist bei der Vermittlung von Hotelzimmern, Flügen
und Privat-Jets und bei der Vermittlung von Geschäftskontakten, wird
Minga VIP nicht selbst Vertragspartner des Kunden. Das
Vertragsverhältnis besteht mit erfolgter Vermittlung ausschließlich
zwischen dem Kunden und dem Drittleister. Auch die Erfüllung der
vermittelten Drittleistungen erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden
und dem Drittleister. Insoweit gelten für die Drittleistungserbringung
auch ausschließlich die jeweiligen zwischen dem Kunden und dem
Drittleister getroffenen Vereinbarungen, insbesondere auch dessen
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Minga VIP weist hiermit darauf hin,
dass der Kunde sich mit den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Drittleister vertraut zu machen hat. Es besteht keinerlei
Verpflichtung für Minga VIP die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw.
Regelungen des Drittleister auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit hin
zu überprüfen. Vielmehr besteht für den Kunden die Obliegenheit, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Regelungen des Drittleisters
selbstständig zu überprüfen.
3.5 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gibt Minga VIP
keine Zusicherung dafür, dass es sich bei der von Minga VIP getroffenen
Auswahl des Drittleisters um das jeweils vergleichsweise
kostengünstigste verfügbare Drittleistungsangebot handelt. Gleichfalls
ist dem Kunden bekannt, dass aufgrund von Verfügbarkeitsengpässen
Drittleistungen im Einzelfall zu einem höheren Preis zu vergüten sind
als dem, den der Drittleister selbst von Dritten beansprucht (dies gilt
insbesondere für Eintritts- oder Teilnahmeberechtigungsnachweisen).
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
4.1 Die Vergütung wird individuell mit dem Kunden vereinbart. Die
Höhe der Vergütung und/oder die der Berechnung der Vergütung
zugrundeliegenden Berechnungsfaktoren, insoweit erforderlich, sind in
der Auftragsbestätigung benannt. Die vermittelten Leistungen von
Drittleistern werden dem Kunden von diesen nach den gesondert zwischen
dem Kunden und dem Drittleister vereinbarten Bedingungen berechnet.
Im Übrigen gilt die Vergütung gemäß der zum Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste. Preisänderungen bleiben
jederzeit vorbehalten.
4.2 Die Vergütung versteht sich jeweils netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer.
4.3 Zahlungen sind gegen Rechnungsstellung zu leisten. Die
Leistungen von Minga VIP werden jedoch erst fällig bzw. sind erst dann
zu erbringen, sobald die vom Kunden geschuldete Vergütung auf dem
Bankkonto von Minga VIP eingegangen ist. Minga VIP ist berechtigt, einen
Vorschuss für ihre Dienstleistungen in angemessener Höhe zu verlangen.
Zahlungen können auch in bar, per Lastschrift, per Kreditkarte oder über
einen Zahlungsdienstleister (z.B. PayPal) erbracht werden, soweit dies
individuell vereinbart ist. Soweit Zahlungen gegen Rechnungsstellung zu
erfolgen haben, sind diese innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt
der Rechnung zu leisten, wobei der Geldeingang bei Minga VIP maßgeblich
ist (nachfolgend bezeichnet als „Zahlungsziel“). Geht der
Rechnungsbetrag nicht innerhalb des Zahlungszieles bei Minga VIP ein,
kommt der Kunde in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, soweit der
Verzug aufgrund gesonderter Regelungen nicht schon vorher eingetreten
ist.
4.4 Verzugszinsen werden gemäß der im Bürgerlichen Gesetzbuch
geregelten Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
4.5 Aufrechnung sowie die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten gegenüber Forderungen von Minga VIP sind dem
Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Minga VIP ist berechtigt,
Zahlungen auf offene Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen mit dem
Kunden anzurechnen. Der Kunde hat im Übrigen nur ein
Zurückbehaltungsrecht, soweit es sich auf das gleiche Rechtsverhältnis
bezieht.
5. Stornierung und „No Show“
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Kunde die
beauftragten Leistungen der Minga VIP bis spätestens 48 (achtundvierzig)
Stunden vor Auftragsdurchführung stornieren. Bei einer Stornierung nach
diesem Zeitpunkt bis spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor
Auftragsdurchführung beträgt die Stornierungsgebühr 40 % der für die
vollständige Leistungserbringung vereinbarten Vergütung. Bei einer
Stornierung nach diesem Zeitpunkt bis spätestens 12 (zwölf) Stunden vor
Auftragsdurchführung beträgt die Stornierungsgebühr 60 % der für die
vollständige Leistungserbringung vereinbarten Vergütung. Für den Fall
einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten
Leistungszeitpunkt („No Show“) ist die für die Leistungserbringung
vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu erbringen. Sollte eine
Stornierung nicht möglich sein, wird Minga VIP in der
Auftragsbestätigung darauf hinweisen. Die nachfolgenden Ziffern 5.2 und
5.4 bleiben davon unberührt.
5.2 Unabhängig von den Stornogebühren ist Minga VIP berechtigt,
einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden, insbesondere aufgrund
tatsächlich entstandener Aufwendungen, in gesetzlich zulässiger Höhe,
ersetzt zu verlangen.
5.3 Soweit Minga VIP lediglich als Vermittler tätig geworden ist,
gelten für die Stornierung der Leistungen der Drittleister deren
Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. die individuell zwischen dem Kunden
und dem Drittleister vereinbarten Bedingungen.
5.4 Aufträge, welche die Bestellung von Eintritts- oder
Teilnahmeberechtigungsnachweisen (nachfolgend bezeichnet als „Tickets“)
Flug- oder Zugtickets zum Gegenstand haben, können nicht storniert
werden. Aufgrund gesonderter Vereinbarung wird Minga VIP sich bemühen,
die Tickets „im Auftrag des Kunden“ und soweit zulässig an Dritte weiter
zu verkaufen. Hierfür gesondert entstehende Kosten bzw. Minderpreise
sind vom Kunden zu tragen bzw. vom Kunden zu ersetzen.
6. Weitergehende Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn
Leistungserbringung von Minga VIP sämtliche hierfür notwendigen
Informationen, Unterlagen, Auskünfte, Daten und Angaben, die zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind, vollständig
und korrekt zu übersenden.
6.2 Dem Kunden ist bekannt, dass die Lieferung von Tickets zur
höchstpersönlichen Verwendung erfolgt, d.h. insbesondere ein
Weiterverkauf der Tickets egal in welcher Form untersagt ist. Sollte ein
Kunde dieser Regelung zuwider die von Minga VIP gelieferten Tickets,
insbesondere über online-Plattformen weiterverkaufen, ist der Kunde zur
Zahlung einer Vertragsstrafe in in jedem Einzelfall verpflichtet, deren
Höhe nach billigem Ermessen und abhängig vom Wert der Tickets, aber
insbesondere unter Berücksichtigung des konkreten und individuellen
Verstoßes, von Minga VIP festgelegt wird. Minga VIP behält sich vor,
einen über die Höhe der Vertragsstrafe hinausgehenden tatsächlich
entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Mina VIP erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Beschwerden bzw. Mängel
der Leistungserbringung gegenüber Unternehmern müssen vom Kunden
innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Kenntniserlangung gemeldet werden
(nachfolgend bezeichnet als „Rügefrist“). Sollte dem Kunden eine Meldung
innerhalb der Rügefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den
Mangel unverzüglich im Rahmen des Zumutbaren zu melden. Für die
Unzumutbarkeit der Einhaltung der Rügefrist obliegt dem Kunden die
Darlegungs- und Beweislast. Wenn innerhalb der Rügefrist keine Meldung
erfolgt, so gilt unsere Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
7.2 Im Falle der Vermittlung wählt Minga VIP die Drittleister
sorgfältig aus. Minga VIP steht dabei nicht für die Richtigkeit der
Angaben im Leistungsangebot des jeweiligen Drittleisters ein (z.B.
Leistungsbeschreibung), so dass uns insoweit auch keine
Überprüfungspflicht trifft.
7.3 Ist Minga VIP ausschließlich als Vermittler tätig, haftet
Minga VIP nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von
Drittleistern, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind. Weiter haftet
Minga VIP auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten, es sei denn Minga VIP trifft vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Auswahlverschulden. In diesem Fall haftet Minga VIP nur für
dieses Auswahlverschulden und in der Höhe begrenzt auf vorhersehbare
und vertragstypische unmittelbare Schäden. In anderen Fällen ist Minga
VIP berechtigt, in Erfüllung der Gewährleistungspflichten an Erfüllung
statt die Ersatzansprüche gegen Dritten an den Kunden abzutreten. Minga
VIP haftet auch nicht für jegliche Art von Schäden die aufgrund von
Empfehlungen entstanden sind oder entstehen werden. Empfehlungen sind
insbesondere Einkaufs- und/oder Restauranttipps oder der Vorschlag
bestimmte Ärzte, Physiotherapeuten oder ähnliches aufzusuchen.
7.4. Minga VIP haften nicht für Sach- und Vermögensschäden, die
durch eigene Leistungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf einem
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln von Minga VIP. Für
Personenschäden haftet Minga VIP dessen ungeachtet nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
7.5. Bei ansonsten fahrlässig verursachten Sach- und
Vermögenschäden haftet Minga VIP nur bei der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind solche, deren
Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Diese
Regelungen gelten auch für Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen
verursacht werden und insbesondere auch, wenn insoweit Ansprüche direkt
gegen diese geltend gemacht werden.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist München.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den
Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist München, soweit dies
rechtlich zulässig ist.
9. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise
ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der
Vereinbarungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine solche wirksame Bestimmung, die den wirtschaftlichen und
durchführbaren Zielen der Parteien am nächsten kommt, die mit der
unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollten. Dies gilt ebenso für
eine Regelungslücke
München, im September 2016